Zum 01.01.2024 wird das elektronische Rezept (E-Rezept) verpflichtend eingeführt. Damit wir Ihnen ein E-Rezept ausstellen können, muss Ihre Gesundheitskarte IM AKTUELLEN QUARTAL und VOR Ausstellung Ihres erbetenen E-Rezepts in der Praxis EINMALIG eingelesen werden. Für E-Rezepte, die Sie per Mail beantragen, gehen Sie daher bitte so vor: 1) Stellen Sie sicher, dass Ihre Gesundheitskarte einmal im aktuellen Quartal bei uns in der Praxis eingelesen wurde. 2) Schicken Sie uns eine Email mit den Angaben zum benötigten E-Rezept. 3) Am Folgetag gehen Sie dann mit Ihrer Gesundheitskarte in die Apotheke Ihrer Wahl, die Ihre Gesundheitskarte ausliest und Ihnen das verschriebene Medikament aushändigt. Wichtig: Für Hilfsmittel und Privatrezepte kommen Sie bitte wie gewohnt in die Praxis, da hier noch keine digitale Ausstellung möglich ist. Bei dringend benötigten Medikamenten kontaktieren Sie uns einfach telefonisch.
Praxenkollaps – Ihre ambulante medizinische Daseinsfürsorge wird zerstört
19. Oktober 2023
Die ambulante Versorgung in Deutschland steht am Abgrund. Die desolaten Rahmenbedingungen haben sich durch jahrelange politische Fehlentscheidungen entwickelt. Sie lassen keine ausreichende Betreuung der Bevölkerung auf dem benötigten Niveau mehr zu. Terminnot, fehlende Medikamente und vermehrt schließende Praxen sind schon heute ganz konkrete Folgen davon.
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