Elektronische Rezepte – Wie es funktioniert und was zu beachten ist!
2. Januar 2024

Zum 01.01.2024 wird das elektronische Rezept (E-Rezept) verpflichtend eingeführt. Damit wir Ihnen ein E-Rezept ausstellen können, muss Ihre Gesundheitskarte IM AKTUELLEN QUARTAL und VOR Ausstellung Ihres erbetenen E-Rezepts in der Praxis EINMALIG eingelesen werden.

Für E-Rezepte, die Sie per Mail beantragen, gehen Sie daher bitte so vor:
1) Stellen Sie sicher, dass Ihre Gesundheitskarte einmal im aktuellen Quartal bei uns in der Praxis eingelesen wurde.
2) Schicken Sie uns eine Email mit den Angaben zum benötigten E-Rezept.
3) Am Folgetag gehen Sie dann mit Ihrer Gesundheitskarte in die Apotheke Ihrer Wahl, die Ihre Gesundheitskarte ausliest und Ihnen das verschriebene Medikament
aushändigt.

Wichtig: Für Hilfsmittel und Privatrezepte kommen Sie bitte wie gewohnt in die Praxis, da hier noch keine digitale Ausstellung möglich ist. Bei dringend benötigten Medikamenten kontaktieren Sie uns einfach telefonisch.