iGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen
9. November 2022

Nicht alle empfehlenswerten Leistungen werden in allen Situationen von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen.

Neben Leistungen, die überhaupt nicht im Katalog der GKV vorkommen (z. B. Einstellungs-, Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen), gibt es Voraussetzungen dafür, wann Untersuchungen und Behandlungen zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden dürfen. Sie werden – bis auf genau definierte Vorsorgeuntersuchungen – nur dann von den Kassen übernommen, wenn es sich um die Diagnostik/ Therapie beim Verdacht auf oder beim gesicherten Vorliegen einer Gesundheitsstörung handelt.

In allen anderen Fällen sind die Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen vom Versicherten selbst als „Individuelle GesundheitsLeistungen“ (iGeL) zu tragen.

Wir beraten Sie gern über den Umfang des Leistungskataloges und über sinnvolle iGeL-Ergänzungen. Insbesondere bieten wir Ihnen folgende iGeL-Leistungen an: